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Rettungsfähigkeit für Lehrer

Schwimmen ist ein wesentlicher Bestandteil des Schulsports. In Zusammenarbeit mit den Schulträgern sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung des Schwimmens im Sportunterricht und im außerunterrichtlichen Schulsport entsprechend den "Richtlinien und Lehrplänen für den Sport in den Schulen im Lande Nordrhein-Westfalen" innerhalb der örtlichen Gegebenheiten Bei der Durchführung des Schwimens im Rahmen des Schulsports ist u. a. folgende Sicherheitsmaßnahme zu beachten:

Weiterführende Informationen finden Sie dazu unter folgenden Links:

Sicherheitsmaßnahmen beim Schwimmen im Rahmen des Schulsports

Sicherheitsförderung im Schulsport 

Für die einzelnen Schwimmstätten sind folgende Nachweise erforderlich:

Bei Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,20 m (z. B. Lehrschwimmbecken) muss die Lehrkraft über das Deutsche Schwimmabzeichen - Bronze verfügen und

  • einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • eine Person schleppen und- lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen

können.


Bei der Nutzung öffentlicher, beaufsichtigter oder schuleigener Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,20 m muss die Lehrkraft entweder das

  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG/des DRK/des ASB - Bronze besitzen oder
  • das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) besitzen und gleichzeitig
    • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
    • ca. 10 m weit tauchen,- Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
    • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf
    • oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und- lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. hierzu: BASS 13-59 Nr.1).

Wird im Einzelfall ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz (Öffentlich frei gegebene Schwimmstätte ohne Wasseraufsicht [z. B. Badesee]) benutzt,

  • muss die Aufsicht führende Lehrkraft das Deutsche Rettungsschwimm-abzeichen der DLRG, des DRK, des ASB - Silber besitzen und die7 Öffentlich frei gegebene Schwimmstätte ohne Wasseraufsicht (z. B. Badesee)2418-23 Nr. 2 Stand 26-11-14 HWBesonderheiten des Badeplatzes (Größe, Sichtverhältnisse, Strömung etc.) kennen und
  • müssen alle Schülerinnen und Schüler im Besitz des Deutschen Jugendschwimmabzeichens (Bronze) bzw. im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze (volljährige Schülerinnen und Schüler) sein.

 

Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden. 

Für Lehrkräfte, die mit der Inkraftsetzung dieses Erlasses aktuell nicht mehr rettungsfähig sind, gilt eine Übergangsfrist für die Auffrischung der Rettungsfähigkeit und deren Nachweis gegenüber der Schulleitung bis zum 31.01.2016. Das gilt auch für das Personal, das in außerunterrichtlichen Schulsportangeboten tätig ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Stephan Goeke:

E-Mail: ausbildung@freudenberg.dlrg.de

Anmeldung zum Rettungsschwimmkurs

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